Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HyServe

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der HyServe erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Vertragsabschluß, spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HyServe an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Ein- oder Verkaufsbedingungen werden hiermit zurückgewiesen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis und/oder fehlendem Widerspruch durch HyServe nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich vorher schriftlich für jeden einzelnen Vertrag zugestimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der HyServe erfolgen ausschließlich schriftlich und sind freibleibend. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Annahme durch HyServe kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung oder im Falle umgehender Auftragsausführung auch durch Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen. Nachträgliche Änderungen der Auftragsdaten - verursacht durch den Kunden - berechtigen HyServe zur entsprechenden Änderung der dadurch beeinflussten Vertragskonditionen. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Werden HyServe nachträglich Umstände bekannt, die die Forderungen der HyServe gefährden oder ist der Kunde mit fälligen Verpflichtungen gegenüber HyServe in Verzug, so kann er die weitere Bearbeitung des Auftrages sowie die Auslieferung von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer angemessenen Sicherheit abhängig machen.

§ 3 Mindestauftragswert

Der Mindestauftragswert pro Bestellung beträgt € 25,- netto.

§ 4 Preise, Versandkosten und Gefahrtragung

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MWSt. Der Versand erfolgt auf Gefahr und sofern nichts anderes vereinbart ist, auf Rechnung des Kunden. Transportverpackungen, anfallende Zölle und sonstige Abgaben werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5 Lieferzeit und Annahmeverzug

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Eine eventuell vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und/oder Freigaben sowie vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der HyServe liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von HyServe nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von HyServe werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt. Verlangt der Kunde nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt bei verbindlich festgelegter Lieferzeit eine neue Lieferzeit mit Bestätigung der Änderung.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, nimmt er also beispielsweise nach Anzeige der vertragsgemäßen Lieferbereitschaft die bestellte Ware nicht ab oder erteilt er nicht die erforderlichen Versandinstruktionen, so ist HyServe insoweit berechtigt, Mehraufwendungen, z.B. die ortsüblichen Lagerkosten ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche der HyServe bleiben vorbehalten Abrufaufträge sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, vom Kunden innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Auftragsbestätigung abzunehmen.

§ 6 Teillieferungen und Abrufaufträge

Teillieferungen sind innerhalb der von HyServe angegebenen oder vereinbarten Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch der Waren daraus nicht ergeben.
Sind Teillieferungen ausdrücklich vereinbart, beispielsweise durch Lieferpläne, so ist der Kunde zur Abnahme und Bezahlung der jeweiligen Teillieferung ohne Einschränkung verpflichtet. Bei Abrufaufträgen ohne feste Abruftermine muss die gesamte Abrufmenge vom Kunden innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Auftragsbestätigung abgenommen werden. Erfolgen bei solchen Aufträgen innerhalb der ersten drei Monate ab dem Datum der Auftragsbestätigung keine Abrufe, so ist HyServe berechtigt, Teilmengen in vierwöchigen Abständen so zu liefern und zu berechnen, dass die letzte Teillieferung am Ende der Sechsmonatsfrist erfolgt.

§ 7 Firmenaufdruck von HyServe

HyServe hat das Recht, ihr Firmenzeichen, Betriebskennungen oder sonstige Kennungen und/oder Zeichen auf den Liefergegenständen anzubringen.

§ 8 Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind spätestens eine Woche nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber HyServe mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind HyServe unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von HyServe Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit HyServe oder deren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden verursacht haben.
Die Gewährleistungsfrist der gelieferten Produkte beschränkt sich maximal auf die auf der Ware oder dem Verpackungs-Label aufgedruckte Laufzeit/Haltbarkeit der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde HyServe den Mangel nicht rechtzeitig im Sinne der obigen Regelung angezeigt hat.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

HyServe behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden hinsichtlich der Zahlungsbedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HyServe zur Rücknahme der gelieferten Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.

§ 10 Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig solange nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn HyServe über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Wechsel werden nicht angenommen.
Werden HyServe Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, wird beispielsweise ein Scheck nicht eingelöst, befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber HyServe in Verzug oder stellt der Kunde seine Zahlungen ein, so ist HyServe berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn HyServe Schecks angenommen hat.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz von HyServe zuständig ist. HyServe ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

§ 12 Sonstige Vereinbarungen

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit HyServe geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von HyServe.
Sollte einzelne Bestimmung des Vertrages mit dem Kunden oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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Haftungsausschluss (.PDF)

 

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